- Sonderkindergarten
- Sọn|der|kin|der|gar|ten 〈m. 4u〉 Kindergarten für geistig od. körperlich behinderte Kinder
* * *
Sọn|der|kin|der|gar|ten, der:Kindergarten für lernbehinderte Kinder.* * *
Sonderkindergarten,Förder- und Bildungseinrichtung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ab etwa drei Jahren, die wegen dieser Behinderung oder aufgrund von Entwicklungsverzögerungen in einem allgemeinen Kindergarten nicht oder nicht angemessen betreut und gefördert werden können. In vielen Fällen geht der nicht selten um ein Jahr verlängerte Besuch eines Sonderkindergartens der Einschulung in eine Sonderschule voraus. - Sonderkindergärten werden in Deutschland überwiegend von geistig und/oder körperlich behinderten Kindern besucht; in der Regel werden Sonderkindergärten von kirchlichen Institutionen, freien Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), Behindertenverbänden und in jüngerer Zeit verstärkt von Elternvereinigungen im Rahmen einer Finanzierung nach dem Bundessozialhilfegesetz unterhalten und als teilstationäre familienergänzende Einrichtungen mit gezielter (Früh-)Förderung verstanden. In rechtlicher Hinsicht unterliegen sie staatlicher Aufsicht. - Erziehungs- und Förderauftrag der Sonderkindergärten entsprechen im Wesentlichen dem des Kindergartens, die Angebote sind jedoch therapeutisch orientiert. Häufig müssen, meist auf spielerischer Weise, erst Grundfertigkeiten in den Bereichen Motorik, Sauberkeitserziehung, Wahrnehmung, Sprache, Selbsterfahrung und Sozialverhalten aufgebaut werden. Die Gruppen werden im Allgemeinen von Erziehern, Heil- oder Sozialpädagogen (vielfach Frauen) geleitet und umfassen üblicherweise sechs bis acht, in Schwerstbehinderten- und Eingangsgruppen drei bis fünf Kinder. - Aufgrund von Elterninitiativen sind Regelkindergärten heute vielfach bereit, behinderte Kinder aufzunehmen. Für schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder hat die auch durch Geburtenrückgang mit verursachte Reduktion von Sonderkindergärten zur Folge, dass sie zum Teil weitab von ihrem Wohnort in Einrichtungen (mit Internat) untergebracht werden, sodass keine regelmäßigen Elternkontakte möglich sind. In diesem Zusammenhang wird kritisch von »Integration auf Kosten der Schwerstbehinderten« gesprochen.* * *
Sọn|der|kin|der|gar|ten, der: Kindergarten für lernbehinderte Kinder.
Universal-Lexikon. 2012.